Seit 1. Juli 2017 gilt sie grundsätzlich wieder in Deutschland - die Pflicht, Daten auf Vorrat zu speichern. Allerdings hat die Bundesnetzagentur entschieden, ihre Durchsetzung vorerst auszusetzen und keine Maßnahmen bei Verstoß gegen die Vorratsdatenspeicherpflicht zu ergreifen. Seit vielen Jahren ist die Vorratsdatenspeicherung ein umstrittenes Thema.
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