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In den Tagen nach der eskalierten Gewalt anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg veröffentlichte die „Bild“-Zeitung Fotos von Personen, denen sie im Untertitel Straftaten zuschrieb. Diese Fotos wurden in den sozialen Netzwerken bedenkenlos geteilt. Doch: Dürfen die das? Ein Überblick über die Rechtslage.
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Mit anonymen Hinweisen ohne Absender gehen Empfänger sehr unterschiedlich um. Unternehmensverantwortliche sollten diesen Hinweisen jedenfalls nachgehen, wollen sie strafrechtliche Konsequenzen und/oder zivilrechtliche Regress-Ansprüche vermeiden.
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Ein Blick auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der Praxis: Unternehmen, die in begründeten Verdachtsfällen wegen Straftaten ihre Mitarbeiter überwachen lassen wollen, haben nach wie vor die Möglichkeit dazu. Das BAG hat lediglich in seinem Urteil vom 19.02.2015 (Az.: 8 AZR 1007/13), die Überwachung ohne konkreten Verdacht als nicht zulässig erklärt. An der Gesetzeslage wurde somit nichts verändert.
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Unternehmen sind immer häufiger vom Geheimnisverrat ehemaliger Mitarbeiter betroffen. Auch arbeitsvertragliche Regelungen können dies nicht immer verhindern. Detekteien können dann helfen, den Schaden zu begrenzen.
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Das Detektiv-Institut Kocks befasst sich auch mit professioneller Lauschabwehr. Heute werden von den Tätern komplette Telefonendgeräte gegen identische, infizierte Geräte ausgetauscht und viele Wanzen unwissentlich durch das Opfer in die Unternehmen gebracht. Abhöreinrichtungen können, ohne das Telefon zu zerstören, oft nur mit Röntgenstrahlen erkannt werden. Neben visuellem Aufspüren ist hochsensible Technik der Experten mit Berufserfahrung erforderlich.
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Seit drei Jahren hat das Detektiv-Institut Kocks einen neuen Trennungs-Trend festgestellt. Führungskräfte ziehen auch in Gruppen und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit vom bisherigen Arbeitsplatz in die Selbstständigkeit oder direkt zum Wettbewerber. Branchenwechsel werden vorgetäuscht, vertragliche und gesetzliche Kündigungsfristen nicht eingehalten. Diese Probleme haben nicht nur Handel, Handwerk und Industrie, sondern auch Dienstleister und vielfach Freiberufler.
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Das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetzes mit dem Verbot verdeckter Videoüberwachung darf nicht verhindern, dass Arbeitgeber ihren gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz des Eigentums nachkommen. Private Ermittler können mit Observation, Ermittlungen und erlaubter Technik arbeiten und haben eine wichtige Funktion im Vorfeld kriminalpolizeilicher Untersuchungen und bei der Beweisbeschaffung für arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Das Detektiv-Institut KOCKS, Düsseldorf, mit umfangreichem Aufgabenkatalog ist auch beratend tätig.
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Ein Trend scheint sich zu entwickeln: Wissens- und Leistungsträger verlassen das Unternehmen. Das ist auf die gute wirtschaftliche Lage zurückzuführen. In der Selbstständigkeit oder bei einem neuen Arbeitgeber werden gute Aussichten und bessere Vergütungsbedingungen erkannt. Kündigungsfristen, Wettbewerbsverbote u.a. werden oft nicht beachtet. Detektive Kocks haben einen "Trennungs-Check" entwickelt. Zielgerichtete Ermittlungen sollen Verlust von Marktanteilen und Imageschäden vermeiden helfen.
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Detektive/Private Ermittler sind in Bereichen der Wirtschaftskriminalität und bei Delikten von Arbeitnehmern erfolgreich tätig und insbesondere auch bei KMU unverzichtbar. Wirtschaftsdetektive verfügen über ein Netzwerk für Prävention und Beweissicherung. Bei den bekannt gewordenen, sog. "Bagatell"-Delikten, sind Ermittlungen zu den Pflichten der Arbeitnehmer und eine Beweisführung über einzelne Einzelfälle hinaus erforderlich.
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Bei der Erlangung der Kernkompetenzen im Detektei-Gewerbe ist ein wesentlicher Durchbruch erzielt worden. Seit dem 1. Februar 2011 ist der Zertifikatslehrgang "ZAD geprüfter Privatermittler - IHK zertifiziert" genehmigt worden. Bildungsträger ist die Zentralstelle für die Ausbildung im Detektivgewerbe (ZAD).
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