Änderung der Bewachungsverordnung im BGBl.
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Die Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung (Änderung vom 1. Dezember 2016) wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht(BGBl. I S. 2692). Der Bundesrat hatte im Oktober die vom Bundestag eingebrachten schärferen Regeln für Sicherheitsfirmen gebilligt. Betroffen sind insbesondere Firmen, die Flüchtlingsunterkünfte bewachen.
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Erwerb, Besitz und Führen von Waffen bei Bewachungsunternehmen
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Um in der Bundesrepublik Deutschland eine Erlaubnis zum Tragen einer Waffe, die unter das Waffengesetz fällt, zu erhalten, muss eine Vielzahl an Auflagen erfüllt werden. Bewachungsunternehmen sind hier in der Pflicht eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, um eine Waffenbesitzkarte und einen Waffenschein ausgestellt zu bekommen.
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Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
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Laut einer Meldung des hib, des Pressedienstes des Bundestages, begrüßt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften deren Absicht, das Bewachungsrecht zu überarbeiten.
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Gesetzentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften
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Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vorgelegt. Mit dem Gesetz soll das in Reaktion auf vereinzelte Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften durch Bewachungspersonal erstellte Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Bewachungsrechts schnell umgesetzt werden.
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Keine „Firmenwaffenscheine“ für Bewachungsunternehmer
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Bewachungsunternehmer können eine Erlaubnis zum Führen von Schusswaffen (Waffenschein) nur für konkrete Bewachungsaufträge erhalten, für die glaubhaft gemacht ist, dass aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person oder eines gefährdeten Objekts Schusswaffen erforderlich sind. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 11.11.2015.
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Sicherheitsarchitektur strebt nach mehr Qualität
Die Innenministerkonferenz (IMK) hat 2011 eine Zertifizierungspflicht für Sicherheitsdienstleister auf die Tagesordnung gesetzt. Auch der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) denkt seit geraumer Zeit über mögliche Kriterien eines Zertifizierungsverfahrens nach. Wie bedeutsam diese Überlegungen für die Zukunft des Sicherheitsgewerbes sind, belegt eine Studie des Europäischen Komitees für Normung(CEN), die im Frühjahr 2012 veröffentlicht wurde.
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Unzuverlässigkeit und Gewerbeuntersagung im Bewachungsgewerbe
In den letzten Jahren hat sich nicht nur weltweit, sondern auch in Deutschland die Sicherheitsphilosophie verändert. Auswirkungen auf das Gewerberecht und das Bewachungsgewerbe sind festzustellen. Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Bewachungsunternehmern sind höher und aus Sicht der Rechtsprechung restriktiver geworden. Unzuverlässigkeit umfasst ein breites Spektrum von Steuerdelikten über das Fehlverhalten bis zur schweren Kriminalität.
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